Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
Dieser Vertrag über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag nach Art. 28 DSGVO (Fassung 1.0, Stand August 2026) wird beim Online-Abschluss zusammen mit den AGB und der Datenschutzerklärung geschlossen. Vertragsparteien sind dein Betrieb als Verantwortlicher und die Arbeitsschutzorganisation Andreas Baum als Auftragsverarbeiter. Der Abschluss in elektronischer Form ist nach Art. 28 Abs. 9 DSGVO ausdrücklich zulässig — Zeitstempel und Kundennummer deiner Bestellung dokumentieren den Vertragsschluss. Den vollständigen Vertragstext mit den Anlagen 1–3 findest du im Bestellprozess direkt neben dem Zustimmungs-Häkchen, in deiner Auftragsbestätigung und in deinem Kundenordner.
1. Was der Vertrag regelt
Der AVV regelt in §§ 1–15 mit drei Anlagen die weisungsgebundene Verarbeitung der Beschäftigtendaten deines Betriebs: Gegenstand und Dauer (§ 1), Umfang der Verarbeitung (§ 2, Anlage 1), dein Weisungsrecht (§ 3), unsere Pflichten und die Vertraulichkeit (§§ 4–5), technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO (§ 6, Anlage 2), Unterauftragnehmer (§ 7, Anlage 3), Unterstützung bei Betroffenenrechten (§ 8), Meldung von Datenschutzverletzungen binnen 24 Stunden (§ 9), Nachweise und Kontrollen (§ 10), Löschung und Rückgabe (§ 11), deine Pflichten (§ 12), Abgrenzung (§ 13), Haftung (§ 14) und Schlussbestimmungen (§ 15).
3. Genehmigte Unterauftragnehmer (Anlage 3)
Google Ireland Ltd. (Workspace/Drive, EU) · Pipedrive OÜ (CRM, EU) · Celonis, Inc. / Make.com (Automatisierung, EU-Instanz, DPF + Standardvertragsklauseln) · Jotform Inc. (Formulare und Tests, EU-Datenresidenz, DPF + Standardvertragsklauseln) · Wix.com Ltd. (Website und Online-Abschluss, EU-Server, Angemessenheitsbeschluss Israel) · sevdesk GmbH (Rechnungen und Buchhaltung, Deutschland). HeyGen und Gamma erhalten keine Beschäftigtendaten und sind keine Unterauftragnehmer. Änderungen kündigen wir mindestens vier Wochen vorher in Textform an (§ 7); dies ist die jeweils aktuelle Liste.
2. Deine Rechte und Kontrollen
Du kannst jederzeit dokumentierte Weisungen erteilen (§ 3), Nachweise verlangen und einmal jährlich unentgeltlich prüfen oder prüfen lassen (§ 10). Wir unterstützen dich bei Betroffenenrechten und Datenschutz-Folgenabschätzungen (§ 8) und melden dir Datenschutzverletzungen binnen 24 Stunden (§ 9). Nach Vertragsende stehen deine Daten 30 Tage zum Abruf bereit, danach löschen wir vollständig — gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt (§ 11).
4. Kontaktdaten
Ansprechpartner für den Datenschutz ist Andreas Baum, Arbeitsschutzorganisation Andreas Baum, Hamiltonstraße 3, 14513 Teltow, E-Mail info@shkschutz.de.
▶ Hier klicken: AVV Fassung 1.0 als PDF herunterladen (§§ 1–15 mit Anlagen 1–3)
Auf Wunsch senden wir dir den Vertragstext auch per E-Mail zu — kurze Nachricht genügt.