Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Arbeitsschutzmitgliedschaft der Arbeitsschutzorganisation Andreas Baum. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Stand: August 2026.
§ 1–4 · Geltungsbereich, Vertragsgegenstand, Grenzen der Leistung, Vertragsschluss
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Arbeitsschutzmitgliedschaft zwischen der Arbeitsschutzorganisation Andreas Baum, Inhaber Andreas Baum (nachfolgend „wir“) und dem Mitglied.
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sowie an juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern kommt nicht zustande.
(3) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Mitglieds werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Wir unterstützen das Mitglied bei der Organisation und Dokumentation des betrieblichen Arbeitsschutzes. Der Leistungsumfang des Grundbeitrags ergibt sich aus der Leistungsübersicht auf dieser Website in ihrer jeweils bei Vertragsschluss gültigen Fassung; sie ist Bestandteil des Vertrags.
(2) Der Grundbeitrag umfasst insbesondere die Aufbereitung der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG, Betriebsanweisungen und Gefahrstoffverzeichnis, Pflichtaushänge, die Arbeitsschutzkarten je Mitarbeiter, den Zugang zur digitalen Unterweisung nebst Nachweis, den digitalen Arbeitsschutzordner sowie die jährliche Aktualisierung und die Wirksamkeitskontrolle nach § 3 ArbSchG.
(3) Der rechtliche Rahmen ist die alternative bedarfsorientierte Betreuung nach dem Unternehmermodell (DGUV Vorschrift 2, Anlage 3). Die Regelbetreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit ist als kostenpflichtiger Zusatzbaustein wählbar.
§ 3 Umfang und Grenzen unserer Leistung
(1) Wir bereiten alle Unterlagen anhand der Angaben des Mitglieds auf. Die Unterlagen sind und bleiben Vorlagen, die das Mitglied vor der Verwendung zu prüfen und an die tatsächlichen Verhältnisse in seinem Betrieb anzupassen hat. Wir weisen das Mitglied hierauf im Ablauf ausdrücklich hin und leiten es dabei an.
(2) Die Arbeitgeberpflichten aus dem Arbeitsschutzgesetz und den Vorschriften der Unfallversicherungsträger sind nicht übertragbar und verbleiben beim Mitglied. Wir übernehmen weder die Verantwortlichkeit des Arbeitgebers noch eine Garantie für das Ergebnis einer Prüfung durch die Berufsgenossenschaft oder eine Behörde.
(3) Wir erbringen keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes und keine ärztlichen oder sicherheitstechnischen Leistungen, soweit diese nicht als Zusatzbaustein ausdrücklich vereinbart sind.
§ 4 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Mitgliedschaft auf dieser Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
(2) Mit dem Absenden des ausgefüllten Abschlussformulars gibt das Mitglied ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn wir das Angebot in Textform bestätigen oder mit der Leistungserbringung beginnen.
(3) Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nicht, da der Vertrag ausschließlich mit Unternehmern geschlossen wird (§ 312g BGB gilt nur für Verbraucherverträge).
§ 5–8 · Mitwirkung, Laufzeit, Beiträge, Zahlungsverzug
§ 5 Mitwirkungspflichten des Mitglieds
(1) Das Mitglied stellt die für die Leistungserbringung erforderlichen Angaben zu seinem Betrieb vollständig und zutreffend zur Verfügung, insbesondere im Betriebsfragebogen und im jährlichen Fragebogen.
(2) Ändern sich wesentliche Verhältnisse – etwa Tätigkeitsfelder, eingesetzte Gefahrstoffe oder die Zahl der Mitarbeiter –, teilt das Mitglied uns dies unverzüglich mit.
(3) Kommt das Mitglied seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ruht insoweit unsere Leistungspflicht. Die Beitragspflicht bleibt davon unberührt.
§ 6 Laufzeit, Verlängerung und Kündigung
(1) Die Mitgliedschaft wird mit einer Mindestlaufzeit von einem, drei oder fünf Jahren geschlossen; die gewählte Laufzeit ergibt sich aus der Abschlussbestätigung.
(2) Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird.
(3) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt.
(4) Nach Vertragsende stellen wir den Zugang zum digitalen Arbeitsschutzordner ein. Das Mitglied ist verpflichtet, seine Unterlagen vor Vertragsende zu sichern; wir stellen sie auf Anforderung bis zum Vertragsende zum Abruf bereit.
§ 7 Beiträge, Fälligkeit und SEPA-Lastschrift
(1) Es gelten die auf dieser Website ausgewiesenen Beiträge in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung. Alle Beiträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich im Voraus abgerechnet. Die einmalige Einrichtungsgebühr wird mit Vertragsschluss fällig.
(3) Die Zahlung erfolgt per SEPA-Basis- bzw. Firmenlastschrift vom Geschäftskonto des Mitglieds. Mit dem Vertragsschluss erteilt das Mitglied uns ein entsprechendes Mandat. Als Mandatsreferenz dient die Mitgliedsnummer.
(4) Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf fünf Kalendertage vor dem Einzug verkürzt. Die Ankündigung erfolgt in Textform, in der Regel per E-Mail; die Rechnung gilt als Vorabankündigung.
(5) Das Mitglied stellt die Deckung des Kontos sicher. Kosten, die uns durch eine vom Mitglied zu vertretende Rücklastschrift entstehen, trägt das Mitglied.
§ 8 Zahlungsverzug
(1) Gerät das Mitglied mit einer Zahlung in Verzug, sind Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen (§ 288 Abs. 2 BGB). Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
(2) Bei Verzug von mehr als 30 Tagen sind wir berechtigt, den Zugang zu den digitalen Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich zu sperren.
§ 9–12 · Zusatzbausteine, Verfügbarkeit, Nutzungsrechte, Haftung
§ 9 Zusatzbausteine
Zusatzbausteine – etwa die digitale Gruppenunterweisung, BG+, die Regelbetreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit oder der Arbeitsschutzordner per Post – werden gesondert vereinbart und gesondert berechnet. Sie folgen der Laufzeit der Mitgliedschaft, soweit nichts anderes vereinbart ist.
§ 10 Verfügbarkeit der digitalen Leistungen
Wir bemühen uns um eine möglichst unterbrechungsfreie Verfügbarkeit. Vorübergehende Einschränkungen durch Wartung, Störungen bei Dienstleistern oder Umstände außerhalb unseres Einflussbereichs begründen keinen Anspruch auf Beitragsminderung, sofern die Nutzung nicht auf Dauer erheblich beeinträchtigt ist.
§ 11 Nutzungsrechte
Das Mitglied erhält an den überlassenen Unterlagen ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den eigenen Betrieb, befristet auf die Dauer der Mitgliedschaft, für die zum Nachweis erforderliche Aufbewahrung darüber hinaus. Eine Weitergabe an Dritte oder eine Verwertung außerhalb des eigenen Betriebs ist nicht gestattet.
§ 12 Haftung
(1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, im Umfang einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht – also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf – ist unsere Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
(4) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
(5) Für Schäden, die daraus entstehen, dass das Mitglied die überlassenen Vorlagen ungeprüft oder ohne die erforderliche Anpassung an seinen Betrieb verwendet oder seinen Mitwirkungspflichten nach § 5 nicht nachkommt, haften wir nicht.
§ 13–15 · Datenschutz, Änderungen, Schlussbestimmungen
§ 13 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Soweit wir personenbezogene Daten der Mitarbeiter des Mitglieds im Auftrag verarbeiten – insbesondere bei den Unterweisungsnachweisen –, schließen die Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Im Übrigen gilt unsere Datenschutzerklärung.
§ 14 Änderungen dieser Bedingungen
Wir können diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn dies zur Anpassung an eine geänderte Rechtslage oder Rechtsprechung erforderlich ist oder das Vertragsgefüge nicht zum Nachteil des Mitglieds verschoben wird. Wir teilen die Änderung mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mit. Widerspricht das Mitglied nicht innerhalb von sechs Wochen, gilt die Änderung als angenommen; hierauf weisen wir gesondert hin.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist das Mitglied Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand unser Geschäftssitz (Teltow).
(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.
(4) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Für Fragen zur Mitgliedschaft wenden Sie sich bitte an info@shkschutz.de