top of page

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Arbeitsschutzmitgliedschaft der Arbeitsschutzorganisation Andreas Baum. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Stand: August 2026.

§ 1–4 · Geltungsbereich, Vertragsgegenstand, Grenzen der Leistung, Vertragsschluss

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Arbeitsschutzmitgliedschaft zwischen der Arbeitsschutzorganisation Andreas Baum, Inhaber Andreas Baum (nachfolgend „wir“) und dem Mitglied.

(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sowie an juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern kommt nicht zustande.

(3) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Mitglieds werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Wir unterstützen das Mitglied bei der Organisation und Dokumentation des betrieblichen Arbeitsschutzes. Der Leistungsumfang des Grundbeitrags ergibt sich aus der Leistungsübersicht auf dieser Website in ihrer jeweils bei Vertragsschluss gültigen Fassung; sie ist Bestandteil des Vertrags.

(2) Der Grundbeitrag umfasst insbesondere die Aufbereitung der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG, Betriebsanweisungen und Gefahrstoffverzeichnis, Pflichtaushänge, die Arbeitsschutzkarten je Mitarbeiter, den Zugang zur digitalen Unterweisung nebst Nachweis, den digitalen Arbeitsschutzordner sowie die jährliche Aktualisierung und die Wirksamkeitskontrolle nach § 3 ArbSchG.

(3) Der rechtliche Rahmen ist die alternative bedarfsorientierte Betreuung nach dem Unternehmermodell (DGUV Vorschrift 2, Anlage 3). Die Regelbetreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit ist als kostenpflichtiger Zusatzbaustein wählbar.

§ 3 Umfang und Grenzen unserer Leistung

(1) Wir bereiten alle Unterlagen anhand der Angaben des Mitglieds auf. Die Unterlagen sind und bleiben Vorlagen, die das Mitglied vor der Verwendung zu prüfen und an die tatsächlichen Verhältnisse in seinem Betrieb anzupassen hat. Wir weisen das Mitglied hierauf im Ablauf ausdrücklich hin und leiten es dabei an.

(2) Die Arbeitgeberpflichten aus dem Arbeitsschutzgesetz und den Vorschriften der Unfallversicherungsträger sind nicht übertragbar und verbleiben beim Mitglied. Wir übernehmen weder die Verantwortlichkeit des Arbeitgebers noch eine Garantie für das Ergebnis einer Prüfung durch die Berufsgenossenschaft oder eine Behörde.

(3) Wir erbringen keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes und keine ärztlichen oder sicherheitstechnischen Leistungen, soweit diese nicht als Zusatzbaustein ausdrücklich vereinbart sind.

§ 4 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Mitgliedschaft auf dieser Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.

(2) Mit dem Absenden des ausgefüllten Abschlussformulars gibt das Mitglied ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn wir das Angebot in Textform bestätigen oder mit der Leistungserbringung beginnen.

(3) Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nicht, da der Vertrag ausschließlich mit Unternehmern geschlossen wird (§ 312g BGB gilt nur für Verbraucherverträge).

§ 5–8 · Mitwirkung, Laufzeit, Beiträge, Zahlungsverzug

§ 5 Mitwirkungspflichten des Mitglieds

(1) Das Mitglied stellt die für die Leistungserbringung erforderlichen Angaben zu seinem Betrieb vollständig und zutreffend zur Verfügung, insbesondere im Betriebsfragebogen und im jährlichen Fragebogen.

(2) Ändern sich wesentliche Verhältnisse – etwa Tätigkeitsfelder, eingesetzte Gefahrstoffe oder die Zahl der Mitarbeiter –, teilt das Mitglied uns dies unverzüglich mit.

(3) Kommt das Mitglied seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ruht insoweit unsere Leistungspflicht. Die Beitragspflicht bleibt davon unberührt.

§ 6 Laufzeit, Verlängerung und Kündigung

(1) Die Mitgliedschaft wird mit einer Mindestlaufzeit von einem, drei oder fünf Jahren geschlossen; die gewählte Laufzeit ergibt sich aus der Abschlussbestätigung.

(2) Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird.

(3) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt.

(4) Nach Vertragsende stellen wir den Zugang zum digitalen Arbeitsschutzordner ein. Das Mitglied ist verpflichtet, seine Unterlagen vor Vertragsende zu sichern; wir stellen sie auf Anforderung bis zum Vertragsende zum Abruf bereit.

§ 7 Beiträge, Fälligkeit und SEPA-Lastschrift

(1) Es gelten die auf dieser Website ausgewiesenen Beiträge in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung. Alle Beiträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich im Voraus abgerechnet. Die einmalige Einrichtungsgebühr wird mit Vertragsschluss fällig.

(3) Die Zahlung erfolgt per SEPA-Basis- bzw. Firmenlastschrift vom Geschäftskonto des Mitglieds. Mit dem Vertragsschluss erteilt das Mitglied uns ein entsprechendes Mandat. Als Mandatsreferenz dient die Mitgliedsnummer.

(4) Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf fünf Kalendertage vor dem Einzug verkürzt. Die Ankündigung erfolgt in Textform, in der Regel per E-Mail; die Rechnung gilt als Vorabankündigung.

(5) Das Mitglied stellt die Deckung des Kontos sicher. Kosten, die uns durch eine vom Mitglied zu vertretende Rücklastschrift entstehen, trägt das Mitglied.

§ 8 Zahlungsverzug

(1) Gerät das Mitglied mit einer Zahlung in Verzug, sind Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen (§ 288 Abs. 2 BGB). Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

(2) Bei Verzug von mehr als 30 Tagen sind wir berechtigt, den Zugang zu den digitalen Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich zu sperren.

§ 9–12 · Zusatzbausteine, Verfügbarkeit, Nutzungsrechte, Haftung

§ 9 Zusatzbausteine

Zusatzbausteine – etwa die digitale Gruppenunterweisung, BG+, die Regelbetreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit oder der Arbeitsschutzordner per Post – werden gesondert vereinbart und gesondert berechnet. Sie folgen der Laufzeit der Mitgliedschaft, soweit nichts anderes vereinbart ist.

§ 10 Verfügbarkeit der digitalen Leistungen

Wir bemühen uns um eine möglichst unterbrechungsfreie Verfügbarkeit. Vorübergehende Einschränkungen durch Wartung, Störungen bei Dienstleistern oder Umstände außerhalb unseres Einflussbereichs begründen keinen Anspruch auf Beitragsminderung, sofern die Nutzung nicht auf Dauer erheblich beeinträchtigt ist.

§ 11 Nutzungsrechte

Das Mitglied erhält an den überlassenen Unterlagen ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den eigenen Betrieb, befristet auf die Dauer der Mitgliedschaft, für die zum Nachweis erforderliche Aufbewahrung darüber hinaus. Eine Weitergabe an Dritte oder eine Verwertung außerhalb des eigenen Betriebs ist nicht gestattet.

§ 12 Haftung

(1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, im Umfang einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht – also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf – ist unsere Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

(4) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

(5) Für Schäden, die daraus entstehen, dass das Mitglied die überlassenen Vorlagen ungeprüft oder ohne die erforderliche Anpassung an seinen Betrieb verwendet oder seinen Mitwirkungspflichten nach § 5 nicht nachkommt, haften wir nicht.

§ 13–15 · Datenschutz, Änderungen, Schlussbestimmungen

§ 13 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

Soweit wir personenbezogene Daten der Mitarbeiter des Mitglieds im Auftrag verarbeiten – insbesondere bei den Unterweisungsnachweisen –, schließen die Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Im Übrigen gilt unsere Datenschutzerklärung.

§ 14 Änderungen dieser Bedingungen

Wir können diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn dies zur Anpassung an eine geänderte Rechtslage oder Rechtsprechung erforderlich ist oder das Vertragsgefüge nicht zum Nachteil des Mitglieds verschoben wird. Wir teilen die Änderung mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mit. Widerspricht das Mitglied nicht innerhalb von sechs Wochen, gilt die Änderung als angenommen; hierauf weisen wir gesondert hin.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist das Mitglied Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand unser Geschäftssitz (Teltow).

(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.

(4) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Für Fragen zur Mitgliedschaft wenden Sie sich bitte an info@shkschutz.de

bottom of page
Papierkram? Machen wir.
Für Elektroinstallations- und Elektrotechnikbetriebe

Dein Arbeitsschutz steht,
bevor die BG fragt.

Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG, Unterweisung per QR-Code auf der Karte, alle Nachweise im digitalen Arbeitsschutzordner. Ein Beitrag im Jahr. Keine Stundensätze. Keine Pflichttermine.

Mitglied werdenBeitrag berechnen ab 83 € im Monat, netto
bei Jahresabrechnung
Arbeitsschutzorganisation Andreas Baum ELEKTRO SCHUTZ
über 140 begleitete BG-PrüfungenZuständig: BG ETEMUnternehmermodell nach DGUV Vorschrift 2, Anlage 31–50 Beschäftigte

Wo Spannung im Spiel ist, fragt die BG genau nach

Ein Fehler am Verteiler verzeiht nichts. Die Berufsgenossenschaft will deshalb sehen, dass die Regeln unterwiesen, die Prüffristen eingehalten und die Zuständigkeiten in deinem Betrieb geklärt sind.

1

Fünf Sicherheitsregeln

Freischalten, gegen Wiedereinschalten sichern, Spannungsfreiheit feststellen, erden und kurzschließen, benachbarte Teile abdecken. Als Kapitel in deiner Gefährdungsbeurteilung und als Thema der Unterweisung.

DGUV Information 203-001 · DIN VDE 0105-100
2

Prüfen und Fristen

Ortsveränderliche Betriebsmittel, Baustromverteiler, Messgeräte: Prüffristen und Protokollvorlagen liegen im Ordner, der Jahresfragebogen fragt sie ab.

DGUV Vorschrift 3, § 5 · BetrSichV, § 14
3

Wer darf was

Elektrofachkraft, elektrotechnisch unterwiesene Person, Laie. Die Rollen in deinem Betrieb hältst du mit unserer Vorlage schriftlich fest.

DGUV Vorschrift 3, § 3 mit Durchführungsanweisungen

Was im Beitrag steckt

Mitgliedschaft statt Beratervertrag. Ein Beitrag im Jahr, und der Papierkram ist erledigt.

✓Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG, aus deinen Antworten erstellt, als Vorlage zum Prüfen, Anpassen und Freigeben
✓Digitaler Arbeitsschutzordner, alle Dokumente und Nachweise an einer Stelle
✓Arbeitsschutzkarte mit QR-Code, für jeden Beschäftigten
✓Jährliche Unterweisung, mit Test und Nachweis, am Handy, ohne App und ohne Passwort
✓Gefahrstoffverzeichnis, mit den zugehörigen Gefahrstoff-Betriebsanweisungen
✓Aushangpflichtige Gesetze, und die Aushänge für Erste Hilfe und Brandschutz
✓BG+ Persönliche Betreuung, unser Büro hilft, wenn es klemmt
✓Jahresfragebogen, rund zehn Minuten, und dein Arbeitsschutz ist wieder aktuell

Dein Mitgliedsbeitrag

Stell ihn dir selbst zusammen. Alles netto zzgl. USt., nur für Gewerbetreibende.

Dein Beitrag
83 €
im Monat, netto · bei Jahresabrechnung
Jahresbeitrag999 €
Einrichtung, einmalig599 €
Erstes Jahr1.398 €
Mitglied werden

Alle Beträge netto zzgl. USt. Zahlung per SEPA-Lastschrift oder auf Rechnung, beide Wege kosten dasselbe.

So läuft es, von der Anmeldung bis zum Nachweis

Sechs Schritte. Deine Aufgabe dabei: ein paar Fragen beantworten und einmal freigeben.

1

Mitglied werden

Formular ausfüllen, Laufzeit und Bausteine wählen.

2

Fragebogen

Ein kurzer Bogen, rund zehn Minuten, größtenteils Ankreuzen, am Handy.

3

Gefährdungsbeurteilung

Entsteht aus deinen Antworten und liegt in deinem Arbeitsschutzordner. Du prüfst und gibst frei.

4

Karten per Post

Für jeden Beschäftigten eine Arbeitsschutzkarte mit QR-Code.

5

Unterweisung

Karte scannen, Namen eintragen, loslegen. Wer die Kamera am Handy öffnen kann, schafft die Unterweisung.

6

Nachweis

Landet automatisch in deinem Ordner, dokumentiert und prüfbereit, wenn die BG danach fragt.

Deine Fragen

Reicht das der Berufsgenossenschaft?

Die Mitgliedschaft setzt das Unternehmermodell nach DGUV Vorschrift 2, Anlage 3 um, die alternative bedarfsorientierte Betreuung für Betriebe bis 50 Beschäftigte. Du nimmst an den Motivations- und Informationsmaßnahmen teil, wir liefern die Dokumente und Nachweise dazu. Brauchst du die Regelbetreuung mit Fachkraft, buchst du das Upgrade.

Wie viel Zeit kostet mich das im Jahr?

Einmal der Fragebogen zu Beginn, rund zehn Minuten. Danach einmal im Jahr der Jahresfragebogen, um zu prüfen, was sich geändert hat. Die Unterweisung machen deine Leute selbst über die Karte.

Meine Leute sind nicht digital. Klappt das?

Die Karte wird gescannt, der Name eingetragen, fertig. Kein Benutzerkonto, kein Passwort, keine App. Die Fragen sind überwiegend Ja/Nein, die Schrift ist groß, ein Schritt pro Bildschirm.

Sind die Dokumente fertig oder muss ich noch etwas tun?

Alle Unterlagen müssen geprüft und mit Unterschrift vom Geschäftsführer/Inhaber freigegeben werden. Die Verantwortung für den Arbeitsschutz bleibt laut Gesetz bei dir als Unternehmer. Wir bereiten vor und begleiten dich. Wir bereiten alles so weit vor, dass am Ende deine Prüfung und deine Unterschrift genügen.

Was, wenn ich mehr als 20 Beschäftigte habe?

Bis 20 gelten die Listenpreise aus dem Rechner. Von 21 bis 50 machen wir dir nach einem kurzen Gespräch ein Angebot. Für Betriebe über 50 Beschäftigte bieten wir keine Mitgliedschaft an.

Mach den Arbeitsschutz vom Tisch.

Ein Beitrag im Jahr, und dein Betrieb ist dokumentiert und prüfbereit.

Jetzt Mitglied werdenArbeitsschutz. Leicht & mühelos.
Papierkram? Machen wir.
Für Solarteure und PV-Montagebetriebe

Dein Arbeitsschutz steht,
bevor die BG fragt.

Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG, Unterweisung per QR-Code auf der Karte, alle Nachweise im digitalen Arbeitsschutzordner. Ein Beitrag im Jahr. Keine Stundensätze. Keine Pflichttermine.

Mitglied werdenBeitrag berechnen ab 83 € im Monat, netto
bei Jahresabrechnung
Arbeitsschutzorganisation Andreas Baum PV SCHUTZ
über 140 begleitete BG-PrüfungenGrundlage: DGUV Information 203-080Unternehmermodell nach DGUV Vorschrift 2, Anlage 31–50 Beschäftigte

Auf dem Dach liegt Spannung an, auch wenn niemand eingeschaltet hat

Ein Modul erzeugt Strom, sobald Licht darauf fällt. Dazu kommen Höhe, Wind und schwere Bauteile. Genau darauf ist deine Gefährdungsbeurteilung ausgelegt.

1

Gleichstromseite

Die Modulstränge lassen sich bei Tageslicht nicht abschalten. Steckverbinder werden nie unter Last getrennt. Lässt sich Spannungsfreiheit nicht herstellen, gelten die Regeln für Arbeiten unter Spannung.

DGUV Information 203-080, Abschnitt 5.2.1.3
2

Absturz und Durchsturz

Gesichert wird ab 2 m Absturzhöhe, an Wandöffnungen schon ab 1 m. Lichtkuppeln und nicht tragfähige Flächen werden abgedeckt oder abgesperrt.

DGUV Information 203-080, Abschnitte 5.1.1, 5.1.2 und 5.1.4
3

Module und Rettung

Module kommen per Kran oder Aufzug aufs Dach, nicht über die Leiter. Vor jedem Einsatz mit Auffanggurt steht ein Rettungskonzept für die Baustelle.

DGUV Information 203-080, Abschnitte 5.1.2 und 5.3.1

Was im Beitrag steckt

Mitgliedschaft statt Beratervertrag. Ein Beitrag im Jahr, und der Papierkram ist erledigt.

✓Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG, aus deinen Antworten erstellt, als Vorlage zum Prüfen, Anpassen und Freigeben
✓Digitaler Arbeitsschutzordner, alle Dokumente und Nachweise an einer Stelle
✓Arbeitsschutzkarte mit QR-Code, für jeden Beschäftigten
✓Jährliche Unterweisung, mit Test und Nachweis, am Handy, ohne App und ohne Passwort
✓Gefahrstoffverzeichnis, mit den zugehörigen Gefahrstoff-Betriebsanweisungen
✓Aushangpflichtige Gesetze, und die Aushänge für Erste Hilfe und Brandschutz
✓BG+ Persönliche Betreuung, unser Büro hilft, wenn es klemmt
✓Jahresfragebogen, rund zehn Minuten, und dein Arbeitsschutz ist wieder aktuell

Dein Mitgliedsbeitrag

Stell ihn dir selbst zusammen. Alles netto zzgl. USt., nur für Gewerbetreibende.

Dein Beitrag
83 €
im Monat, netto · bei Jahresabrechnung
Jahresbeitrag999 €
Einrichtung, einmalig599 €
Erstes Jahr1.398 €
Mitglied werden

Alle Beträge netto zzgl. USt. Zahlung per SEPA-Lastschrift oder auf Rechnung, beide Wege kosten dasselbe.

So läuft es, von der Anmeldung bis zum Nachweis

Sechs Schritte. Deine Aufgabe dabei: ein paar Fragen beantworten und einmal freigeben.

1

Mitglied werden

Formular ausfüllen, Laufzeit und Bausteine wählen.

2

Fragebogen

Ein kurzer Bogen, rund zehn Minuten, größtenteils Ankreuzen, am Handy.

3

Gefährdungsbeurteilung

Entsteht aus deinen Antworten und liegt in deinem Arbeitsschutzordner. Du prüfst und gibst frei.

4

Karten per Post

Für jeden Beschäftigten eine Arbeitsschutzkarte mit QR-Code.

5

Unterweisung

Karte scannen, Namen eintragen, loslegen. Wer die Kamera am Handy öffnen kann, schafft die Unterweisung.

6

Nachweis

Landet automatisch in deinem Ordner, dokumentiert und prüfbereit, wenn die BG danach fragt.

Deine Fragen

Reicht das der Berufsgenossenschaft?

Die Mitgliedschaft setzt das Unternehmermodell nach DGUV Vorschrift 2, Anlage 3 um, die alternative bedarfsorientierte Betreuung für Betriebe bis 50 Beschäftigte. Du nimmst an den Motivations- und Informationsmaßnahmen teil, wir liefern die Dokumente und Nachweise dazu. Brauchst du die Regelbetreuung mit Fachkraft, buchst du das Upgrade.

Wie viel Zeit kostet mich das im Jahr?

Einmal der Fragebogen zu Beginn, rund zehn Minuten. Danach einmal im Jahr der Jahresfragebogen, um zu prüfen, was sich geändert hat. Die Unterweisung machen deine Leute selbst über die Karte.

Meine Leute sind nicht digital. Klappt das?

Die Karte wird gescannt, der Name eingetragen, fertig. Kein Benutzerkonto, kein Passwort, keine App. Die Fragen sind überwiegend Ja/Nein, die Schrift ist groß, ein Schritt pro Bildschirm.

Sind die Dokumente fertig oder muss ich noch etwas tun?

Alle Unterlagen müssen geprüft und mit Unterschrift vom Geschäftsführer/Inhaber freigegeben werden. Die Verantwortung für den Arbeitsschutz bleibt laut Gesetz bei dir als Unternehmer. Wir bereiten vor und begleiten dich. Wir bereiten alles so weit vor, dass am Ende deine Prüfung und deine Unterschrift genügen.

Was, wenn ich mehr als 20 Beschäftigte habe?

Bis 20 gelten die Listenpreise aus dem Rechner. Von 21 bis 50 machen wir dir nach einem kurzen Gespräch ein Angebot. Für Betriebe über 50 Beschäftigte bieten wir keine Mitgliedschaft an.

Mach den Arbeitsschutz vom Tisch.

Ein Beitrag im Jahr, und dein Betrieb ist dokumentiert und prüfbereit.

Jetzt Mitglied werdenArbeitsschutz. Leicht & mühelos.
Papierkram? Machen wir.
Für Bauunternehmen im Hoch- und Tiefbau

Dein Arbeitsschutz steht,
bevor die BG fragt.

Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG, Unterweisung per QR-Code auf der Karte, alle Nachweise im digitalen Arbeitsschutzordner. Ein Beitrag im Jahr. Keine Stundensätze. Keine Pflichttermine.

Mitglied werdenBeitrag berechnen ab 83 € im Monat, netto
bei Jahresabrechnung
Arbeitsschutzorganisation Andreas Baum BAU SCHUTZ
über 140 begleitete BG-PrüfungenZuständig: BG BAUUnternehmermodell nach DGUV Vorschrift 2, Anlage 31–50 Beschäftigte

Auf der Baustelle ändert sich jeden Tag etwas. Die Regeln bleiben.

Gerüst, Graben, Trennschleifer: Die Gefährdungen wechseln mit dem Bauabschnitt. Die BG BAU will sehen, dass du sie beurteilt, deine Leute unterwiesen und die Maßnahmen festgelegt hast.

1

Absturz auf Baustellen

An Arbeitsplätzen wird ab 2 m Absturzhöhe gesichert, an Wandöffnungen, freiliegenden Treppen und Verkehrswegen schon ab 1 m, am und über Wasser immer.

ASR A2.1, Nr. 8.2 Abs. 7
2

Baugruben und Gräben

Mit senkrechten Wänden ohne Verbau nur bis 1,25 m Tiefe und nur bei geeignetem Boden. Wo der Rand betreten wird, bleibt ein mindestens 0,60 m breiter Schutzstreifen frei.

DGUV Information 201-052, Abschnitte 4.2.1 und 4.4.1.1
3

Quarzstaub

Schneiden, Schleifen und Stemmen von Beton setzt Quarzstaub frei. Beurteilungsmaßstab: 0,05 mg/m³ über die Schicht. Deshalb Maschinen mit Absaugung an der Quelle, feucht reinigen statt kehren.

TRGS 559, Nr. 3.4.2, 4.2.2 und 4.3.5

Was im Beitrag steckt

Mitgliedschaft statt Beratervertrag. Ein Beitrag im Jahr, und der Papierkram ist erledigt.

✓Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG, aus deinen Antworten erstellt, als Vorlage zum Prüfen, Anpassen und Freigeben
✓Digitaler Arbeitsschutzordner, alle Dokumente und Nachweise an einer Stelle
✓Arbeitsschutzkarte mit QR-Code, für jeden Beschäftigten
✓Jährliche Unterweisung, mit Test und Nachweis, am Handy, ohne App und ohne Passwort
✓Gefahrstoffverzeichnis, mit den zugehörigen Gefahrstoff-Betriebsanweisungen
✓Aushangpflichtige Gesetze, und die Aushänge für Erste Hilfe und Brandschutz
✓BG+ Persönliche Betreuung, unser Büro hilft, wenn es klemmt
✓Jahresfragebogen, rund zehn Minuten, und dein Arbeitsschutz ist wieder aktuell

Dein Mitgliedsbeitrag

Stell ihn dir selbst zusammen. Alles netto zzgl. USt., nur für Gewerbetreibende.

Dein Beitrag
83 €
im Monat, netto · bei Jahresabrechnung
Jahresbeitrag999 €
Einrichtung, einmalig599 €
Erstes Jahr1.398 €
Mitglied werden

Alle Beträge netto zzgl. USt. Zahlung per SEPA-Lastschrift oder auf Rechnung, beide Wege kosten dasselbe.

So läuft es, von der Anmeldung bis zum Nachweis

Sechs Schritte. Deine Aufgabe dabei: ein paar Fragen beantworten und einmal freigeben.

1

Mitglied werden

Formular ausfüllen, Laufzeit und Bausteine wählen.

2

Fragebogen

Ein kurzer Bogen, rund zehn Minuten, größtenteils Ankreuzen, am Handy.

3

Gefährdungsbeurteilung

Entsteht aus deinen Antworten und liegt in deinem Arbeitsschutzordner. Du prüfst und gibst frei.

4

Karten per Post

Für jeden Beschäftigten eine Arbeitsschutzkarte mit QR-Code.

5

Unterweisung

Karte scannen, Namen eintragen, loslegen. Wer die Kamera am Handy öffnen kann, schafft die Unterweisung.

6

Nachweis

Landet automatisch in deinem Ordner, dokumentiert und prüfbereit, wenn die BG danach fragt.

Deine Fragen

Reicht das der Berufsgenossenschaft?

Die Mitgliedschaft setzt das Unternehmermodell nach DGUV Vorschrift 2, Anlage 3 um, die alternative bedarfsorientierte Betreuung für Betriebe bis 50 Beschäftigte. Du nimmst an den Motivations- und Informationsmaßnahmen teil, wir liefern die Dokumente und Nachweise dazu. Brauchst du die Regelbetreuung mit Fachkraft, buchst du das Upgrade.

Wie viel Zeit kostet mich das im Jahr?

Einmal der Fragebogen zu Beginn, rund zehn Minuten. Danach einmal im Jahr der Jahresfragebogen, um zu prüfen, was sich geändert hat. Die Unterweisung machen deine Leute selbst über die Karte.

Meine Leute sind nicht digital. Klappt das?

Die Karte wird gescannt, der Name eingetragen, fertig. Kein Benutzerkonto, kein Passwort, keine App. Die Fragen sind überwiegend Ja/Nein, die Schrift ist groß, ein Schritt pro Bildschirm.

Sind die Dokumente fertig oder muss ich noch etwas tun?

Alle Unterlagen müssen geprüft und mit Unterschrift vom Geschäftsführer/Inhaber freigegeben werden. Die Verantwortung für den Arbeitsschutz bleibt laut Gesetz bei dir als Unternehmer. Wir bereiten vor und begleiten dich. Wir bereiten alles so weit vor, dass am Ende deine Prüfung und deine Unterschrift genügen.

Was, wenn ich mehr als 20 Beschäftigte habe?

Bis 20 gelten die Listenpreise aus dem Rechner. Von 21 bis 50 machen wir dir nach einem kurzen Gespräch ein Angebot. Für Betriebe über 50 Beschäftigte bieten wir keine Mitgliedschaft an.

Mach den Arbeitsschutz vom Tisch.

Ein Beitrag im Jahr, und dein Betrieb ist dokumentiert und prüfbereit.

Jetzt Mitglied werdenArbeitsschutz. Leicht & mühelos.